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Deutscher Familienverband

Landesverband NRW e.V.

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Heute berät der Bundestag über Änderungen im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz. Der Deutsche Familienverband bemängelt, dass wesentliche Verbesserungen für viele Familien ausbleiben.

 

 

 

(Berlin). Im aktuellen Reformvorhaben der Bundesregierung wird weder der Sockelbetrag beim Elterngeld erhöht, noch werden Mehrkindfamilien stärker in den Blick genommen. Hauptaugenmerk liegt auf der Flexibilisierung des Partnerschaftsbonus und der Erhöhung der zulässigen Arbeitszeit während des Elterngeldbezugs. „Die vorgesehenen Neuerungen vernachlässigen ein altes, aber zentrales Problem: Das Elterngeld ist deutlich kürzer als die im gleichen Gesetz geregelte dreijährige Elternzeit. Eltern, die das Elterngeld Plus und den Partnerschaftsbonus nicht nutzen können, stehen nach 14 Monaten finanziell im Regen“, sagt Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbands (DFV).

 

Die dreijährige Elternzeit ist keine zufällig gegriffene Zeitspanne. Wissenschaftliche Untersuchungen zur frühkindlichen Entwicklung haben ergeben, dass die ersten Lebensjahre des Kindes entscheidend für die spätere Entwicklung sind, für den Aufbau von Bindungsfähigkeit und Vertrauen. „Die Elternzeit gibt Eltern während dieser Jahre als arbeitsrechtlicher Schutzraum Zeit für ihre Kinder. Dies können sie aber nur nutzen, wenn die dreijährige Elternzeit auch finanziell flankiert wird“, so Zeh.

 

Mit dem Wegfall des Bundes-Betreuungsgelds hat sich das Problem weiter verschärft. Nach Erfahrungen des DFV sind besonders Familien mit mehreren Kindern, die mehrheitlich eine längere Erziehungsphase bevorzugen, betroffen. Für sie ist beim Elterngeld auch der niedrige Mindestbetrag ein Problem. „Typischerweise gehen Eltern mit mehreren Kindern nicht aus einer gut bezahlten Erwerbstätigkeit in den Elterngeldbezug. Sie sind auf den Sockelbetrag angewiesen. Dieser befindet sich aber noch auf dem Niveau des ehemaligen Erziehungsgelds von 1986. Das betrug 600 DM“, sagt Zeh.

 

Partnerschaftsbonus wird kaum genutzt

 

 

 

Wie die Bundesregierung in ihrem Gesetzesentwurf zur Reform des Elterngelds selbst festgestellt hat, nimmt nur eine kleine Gruppe von Eltern den Partnerschaftsbonus in Anspruch. Für die Familien mit drei und mehr Kindern ist von einer noch geringeren Nutzungsrate auszugehen. 2016 waren es mit 180 Müttern und Vätern etwa 0,5 Prozent der Bezieher von Elterngeld. „In den letzten Jahren wurden im Elterngeld fast nur Angebote für Eltern geschaffen, die möglichst nach der Geburt möglichst umfangreich erwerbstätig sein wollen. Damit werden viele Familien mit weniger am Arbeitsmarkt orientierten Lebensmodellen vernachlässigt“, so Zeh. „Statt mehr Zeit für Kinder gibt es tatsächlich weniger.“

 

Nach Auffassung des DFV müsste das Elterngeld fortentwickelt und so gestaltet werden, dass es zu allen Bedürfnissen und Lebensmodellen junger Familien passt. Dabei sollte der Wert eines Kindes nicht davon abhängen, welchen Lohn seine Eltern am Arbeitsmarkt erreichen konnten. „Wir brauchen eine Leistung, die nicht an die Lohnhöhe anknüpft, sondern von der Betreuung des Kindes her denkt“, sagt der Verbandspräsident. „Ein Betreuungsbudget von 700 Euro pro Kind und Monat, das direkt bei den Eltern ankommt, würde das ermöglichen. Familien hätten die Wahl, ihr Kind selbst zu betreuen oder sich eine gute Betreuung zu suchen.“

 

 

Der Deutsche Familienverband ist die größte parteiunabhängige, überkonfessionelle und mitgliedergetragene Interessenvertretung der Familien in Deutschland.

 

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Der 16. Kinder- und Jugendbericht verzögert weiterhin eine Reform des Wahlrechts zugunsten von Kindern und Jugendlichen.

 

(Berlin). Der kürzlich vom Bundesfamilienministerium vorgelegte Kinder- und Jugendbericht setzt sich mit der Förderung demokratischer Bildung im Kindes- und Jugendalter auseinander. Dazu gehört die politische Beteiligung von Minderjährigen durch Wahlen.

 

„Die Autoren des 16. Kinder- und Jugendberichts sprechen über Wahlbeteiligung von Kindern, gehen aber auf wichtige Forderungen nicht ein. Das Wahlrecht ab Geburt, das von namhaften Persönlichkeiten aus Politik und Wissenschaft unterstützt wird und Gegenstand mehrerer Gesetzesanträge im Bundestag war, wird mal eben so zur Seite gelegt“, kritisiert Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbandes (DFV).

 

Für einen über 600 Seiten starken Bericht sei das eine sehr schwache Leistung. Eine notwendige Auseinandersetzung mit der aktuellen juristischen Literatur zum Thema Wahlrecht ab Geburt werde erst gar nicht durchgeführt. „Das Wahlrecht ist unser wichtigstes demokratisches Grundrecht. Besonders ärgerlich ist, dass das Wahlrecht ab Geburt im Bericht in einen falschen Kontext gestellt wird“, sagt der Verbandspräsident.

 

„Mit dem Wahlrecht ab Geburt wird der Grundsatz, dass das Wahlrecht nicht abgetreten werden kann (‚Höchstpersönlichkeitsrecht‘), nicht aufgegeben. Das Wahlrecht gehört den Kindern. So lange diese nicht wahlmündig sind, sind die Eltern ihre natürlichen Stellvertreter. Das sieht unser Grundgesetz seit seiner Einführung vor“, so Zeh.

 

Die Bundesregierung stützt sich auf die Empfehlung des Kinder- und Jugendberichts und will über die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre beraten. Eine geplante Kommission für Reformen im Bundestagswahlrecht und Parlamentsrecht soll sich mit dieser Aufgabe befassen, heißt es in der Stellungnahme der Bundesregierung.

 

„Kinder und Jugendliche wollen wählen. Sie wollen sich beteiligen. Dürfen es aber nicht“, sagt Zeh. „Wenn das Wahlalter nur abgesenkt wird, bleiben immer noch 16 Jahrgänge – und damit Millionen von Stimmen von Kindern und Jugendlichen – unberücksichtigt. Nur ein Wahlrecht von Geburt an würde das ändern und die demokratische Bildung frühzeitig fördern.“

 

Weitere Informationen

 

Wahlrecht ab Geburt – Nur wer wählt, zählt!

 

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Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz soll das SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) sehr umfangreich neu geregelt werden. Der Gesetzentwurf enthält außerdem Änderungen im Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz, im BGB, im SGB V und weiteren Büchern des Sozialgesetzbuchs sowie im Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und im Jugendgerichtsgesetz.


Mit Blick auf den Umfang des Vorhabens sieht der Deutsche Familienverband von einer Kommentierung von Einzelregelungen ab und konzentriert sich auf den Handlungsbedarf in zentralen Themenfeldern. Dies sind die Unterstützung der elterlichen Erziehungsverantwortung als Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe, die Ausgestaltung und Verbindlichkeit familienstärkender und präventiver Maßnahmen sowie die Notwendigkeit einer besseren Beteiligung von Kindern und Eltern.


Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass diese Auswahl keine verbandliche Zustimmung zu den weiteren hier nicht berücksichtigten Änderungen darstellt. Wir halten den gesamten Entwurf für dringend nachbesserungsbedürftig und behalten uns eine weitere Beurteilung im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens vor.


In den angeführten Bereichen sehen wir vor allem folgenden Verbesserungsbedarf:


1. Stärkung der elterlichen Erstverantwortung für die Erziehung ihrer Kinder als Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe


Laut § 1 Abs. 2 SGB VIII sind Eltern erstverantwortlich für die Erziehung ihrer Kinder, über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. Das Kinder- und Jugendhilfegesetz greift
damit die Grundsatznorm des Art. 6 Abs. 2 GG mit ihrer Balance aus elterlicher
Erstverantwortung und einem staatlichen Wächteramt auf, das greifen muss, wenn das Kindeswohl in Gefahr ist.


Die Aufgabe des Staates besteht daher zunächst einmal darin, Rahmenbedingungen zu schaffen, damit Eltern ihrer Verantwortung zum Wohle des Kindes entsprechen können.
1 Gesamtgesellschaftlich erfordert dies eine gute Politik für Familien, angefangen bei der finanziellen Förderung und der Gestaltung eines familiengerechten Steuer- und Sozialsystems über bezahlbares Wohnen bis hin zu einer Arbeitswelt, die Eltern Zeit für ihre Kinder gibt. In der Kinder- und Jugendhilfe muss sich diese Grundausrichtung zum Wohle der Kinder vor allem in der Stärkung von Familien und dem Primat präventiver Leistungen vor staatlichen Interventionen bewähren, damit das staatliche Wächteramt gar nicht erst gefordert ist.


Der Gesetzentwurf verweist im Vorblatt und in der Allgemeinen Begründung zwar auf diesen Spannungsbogen. Im gesamten Entwurf wird jedoch eine Grundausrichtung erkennbar, bei der staatliche Interventionen und die Wächterfunktion des Staates deutlich stärker im Vordergrund stehen als Prävention und Familienstärkung.


Im Sinne der Unterstützung der elterlichen Erstverantwortung ist es erforderlich, im Vorblatt und der Begründung des Gesetzentwurfs die Bedeutung der Familienstärkung und der Prävention stärker herauszuarbeiten und diese zentralen Zielsetzungen mit deutlich verbesserten Maßnahmen und Leistungen zu unterlegen (siehe unten).


2. Prävention vor Intervention


Maßnahmen der Primärprävention, die Familien frühzeitig stärken, damit es gar nicht erst zu einer Überforderung der Eltern oder gar zu einer Gefährdung des Kindeswohls kommt, sind der beste Kinderschutz. Gerade diese. Maßnahmen zur Stärkung der Familien werden bislang aber angesichts der finanziellen Ressourcenknappheit und der Personalnot in den Jugendämtern,2 aber auch aufgrund anderslautender Prioritäten vor Ort vollkommen stiefmütterlich behandelt. Dies gilt zumal für die Maßnahmen zur Allgemeinen Förderung in der Familie nach § 16 SGB VIII, die trotz ihrer Bedeutung nur als freiwillige Leistungen ausgestaltet sind, oder für die Schulsozialarbeit, die bislang im SGB VIII nicht einmal namentlich genannt wird. Es ist zu befürchten, dass die im Gesetzentwurf enthaltenen Änderungen zu einem weiteren Ausbluten der präventiven und familienstärkenden Maßnahmen führen.

Der Deutsche Familienverband hält es für dringend erforderlich, dieser Entwicklung durch klare bundesgesetzliche Rahmenregelungen entgegen zu wirken. Hierbei muss gelten, dass
sich primärpräventive Angebote z.B. der Familienbildung und Familienerholung an alle Familien wenden, auch wenn noch keine akute Risikosituation in der Familie vorliegt.


Im Einzelnen fordert der Deutsche Familienverband:


Rechtsanspruch auf Maßnahmen zur Allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie


Die dargestellte Vernachlässigung der Prävention im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe gilt in hohem Maße für die in § 16 SGB VIII enthaltenen Maßnahmen zur Allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie wie die Familienbildung und die Familienerholung. Ein besonders drastisches Beispiel ist die Familienerholung. Der Deutsche Familienverband
ist seit vielen Jahren sowohl in der Vermittlung von Ferienzuschüssen für einkommensschwache Familien als auch bei der Ausgestaltung von Angeboten tätig und erlebt, wie hilfreich diese Maßnahmen gerade für einkommensarme oder kinderreiche Familien sind, weil Familien nicht nur die Chance auf eine gemeinsame Familienzeit haben, sondern auch Gelegenheit zum Austausch mit anderen Familien und wichtige Impulse für die Gestaltung des Erziehungsalltags erhalten. Trotzdem hat diese wichtige Maßnahme eine dramatische finanzielle Talfahrt erlebt, und mehrere Bundesländer sind inzwischen komplett aus der Bezuschussung bzw. Förderung ausgestiegen.


An diesem Grundproblem will der Entwurf bislang kaum etwas ändern. Bislang ist in § 16 SGB VIII-E lediglich eine „Modernisierung der Zielsetzung allgemeiner Familienförderung“ (Allgemeine Begründung S. 61) geplant. Konkret ist hierfür vorgesehen, die Maßnahmen auf einige begrenzte Themen wie z.B. die Vereinbarkeit von Familie und Beruf auszurichten.
Hiermit soll aus Sicht des Entwurfs zugleich die Verpflichtung des Jugendhilfeträgers zur Bereitstellung der allgemeinen Familienförderung verbindlicher gestaltet werden.


Der Deutsche Familienverband hält diese Neuregelung inhaltlich für problematisch und glaubt nicht, dass damit der Abbau der präventiven Leistungen in der Jugendhilferealität gestoppt werden kann. Wir plädieren für einen Verzicht auf die Neuformulierung und fordern
stattdessen, Familien einen verbindlichen Rechtsanspruch auf die in § 16 SGB VIII
geregelten präventiven Maßnahmen zu geben und eine entsprechende Infrastruktur zu gewährleisten.


Schulsozialarbeit gesetzlich verankern und dauerhaft absichern


Die Schulsozialarbeit fördert die individuelle und soziale Entwicklung von Schülern, ermöglicht es Kindern und Jugendlichen, ihre Fähigkeiten zu entfalten und befähigt sie zur Selbsthilfe. Sie ist damit wesentlicher Bestandteil präventiver und stärkender Maßnahmen.


Obwohl diese positiven Wirkungen seit langem bekannt sind, fehlen noch immer klare gesetzliche Grundlagen für die Schulsozialarbeit, die in der Regel aus § 13 SGB VIII bzw. aus schulrechtlichen Regelungen der einzelnen Bundesländer abgeleitet wird. Finanziell ist die Schulsozialarbeit vielfach abhängig von kurzfristigen Projektfinanzierungen und
Förderprogrammen, die keine dauerhafte und nachhaltige Planung und Arbeit zulassen.


Der Deutsche Familienverband, der seit vielen Jahren z.B. in Sachsen-Anhalt mit umfassend evaluierten und anerkannten Konzepten Schulsozialarbeit anbietet, sieht hier großen Handlungsbedarf,
3 dem der Gesetzentwurf bislang in keiner Weise gerecht wird.

Damit alle Schüler profitieren, muss Schulsozialarbeit flächendeckend und verbindlich angeboten werden. Dafür braucht die Schulsozialarbeit eine bundeseinheitliche gesetzliche Grundlage und eine dauerhafte verlässliche Finanzierung. Dabei müssen sowohl Länder und Kommunen als auch der Bund verbindlich und langfristig finanzielle Verantwortung übernehmen. Für die anstehende Reform des SGB VIII fordert der Deutsche Familienverband, die Schulsozialarbeit namentlich zu benennen und als Regelleistung im SGB VIII zu verankern.


Familienorientierte Gesundheitspolitik und Prävention im SGB V verankern


Der Gesetzentwurf sieht vor, durch mehrere Änderungen im SGB V (Gesetzliche Krankenversicherung) die Berücksichtigung von Kindern und Jugendlichen bei der Ausgestaltung der Gesundheitsversorgung zu verbessern. So soll in § 1 SGB V-E der Auftrag der Krankenkassen, auf gesunde Lebensverhältnisse für ihre Versicherten hinzuwirken, um den Zusatz der Berücksichtigung geschlechts-, alters- und behinderungsspezifischer Besonderheiten ergänzt werden. Die Belange von Kindern und Jugendlichen sollen auch in § 2 b SGB V-E (Leistungen der Krankenkasse), in § 20 SGB V-E (Primäre Prävention und Gesundheitsförderung), in § 92 SGB V-E (Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses) und in § 140 h SGB V-E (Aufgaben des Patientenbeauftragten der Bundesregierung) berücksichtigt werden.


Der Deutsche Familienverband begrüßt die damit beabsichtigte stärkere Berücksichtigung von Kindern und Jugendlichen. Das gesunde Aufwachsen steht und fällt aber mit den Lebensverhältnissen der gesamten Familie. Familie ist ein zentrales Setting für eine gesunde Entwicklung der Kinder und der erste und wichtigste Gesundheitserzieher – Verbesserungen für Kinder sind nur möglich, wenn die Familie als Ganzes in den Blick kommt.


Wir halten es deshalb für sinnvoll, die in § 1 SGB V-E vorgeschlagene Formulierung um die Berücksichtigung der Bedürfnisse und Lebensverhältnisse von Familien zu ergänzen und dies in den §§ 2 b, 20, 92 und 140 h SGB V-E entsprechend nachzuvollziehen.


Darüber hinaus ist die Gesetzliche Krankenversicherung gefordert, sich weit stärker an präventiven Maßnahmen für Familien zu beteiligen, die zugleich dem Erhalt der Gesundheit und der Erziehungskraft dienen. Wir regen deshalb an, die im 3. Abschnitt des 2. Kapitels im SGB V geregelten präventiven Leistungen um familienorientierte Präventionsmaßnahmen
der Familienbildung und der Familienerholung zu ergänzen.


3. Kindertagesbetreuung und elterliche Wahlfreiheit


Verankerung von bundesweit verbindlichen Qualitätskriterien für die Kindertagesbetreuung Der bisherige Ausbau der Kindertagesbetreuung hat fast ausschließlich auf die Erhöhung der Platzzahl und des zeitlichen Umfangs der Betreuung gesetzt. Die Qualität der so geschaffenen Angebote wurde völlig vernachlässigt. Sehr eindrücklich hat dies vor wenigen Wochen der aktuelle Ländermonitor Frühkindliche Bildung der Bertelsmann-Stiftung bestätigt.4 Auch bei der geplanten Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter ist davon auszugehen, dass Streitigkeiten zwischen Bund und Ländern dazu führen, dass erneut ein Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ohne Qualitätskriterien an den Start geht.


Der Deutsche Familienverband fordert daher nachdrücklich, die SGB VIII-Novelle dazu zu nutzen, endlich bundesweit verbindliche Qualitätskriterien im Bundesgesetz zu verankern.5
Diese Kriterien können durchaus regionale und landesweite Besonderheiten berücksichtigen. Zum Wohle der Kinder müssen aber wissenschaftlich basierte Mindestanforderungen zum Beispiel an die Fachkraft-Kind-Relation und die Gruppengröße verbindlich verankert werden.


Elterliche Wahlfreiheit bei der Kinderbetreuung und Erziehungspartnerschaft


Dringenden Nachbesserungsbedarf sieht der Deutsche Familienverband auch bei der Anerkennung der elterlichen Entscheidungsfreiheit darüber, wie sie ihre Kinder betreuen wollen. Der Gesetzentwurf betont selbst an mehreren Stellen die große Bedeutung der elterlichen Erziehung für den Bildungserfolg der Kinder, die größeren Einfluss auf die Kinder hat als die öffentliche Kindertagesbetreuung. Auch die beste Kindertagesbetreuung ersetzt nicht die Erstverantwortung der Eltern für die Erziehung und Betreuung ihrer Kinder – und dafür müssen sie Zeit haben. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Staat deshalb die Aufgabe gegeben, die Kinderbetreuung in der jeweils von den Eltern gewählten Form in ihren tatsächlichen Voraussetzungen zu ermöglichen und zu fördern.6 Dazu gehört zum Beispiel die bessere finanzielle Unterstützung von jungen Familien während der dreijährigen Elternzeit.


Diese Aufgabe können die Kinder- und Jugendhilfe und der vorliegende Gesetzentwurf allein nicht schultern. Der Entwurf muss aber auch in seiner Wortwahl dem Ziel der elterlichen Wahlfreiheit gerecht werden. In der Allgemeinen Begründung wird mit Bezug auf die Neuregelungen zur besseren Erziehungspartnerschaft zwischen Eltern und Einrichtungen auf die „forciert weitergeführte frühkindliche Bildung in öffentlicher Verantwortung“ verwiesen. Der Deutsche Familienverband hält eine bessere Erziehungspartnerschaft in der Kindertagesbetreuung für dringend notwendig und plädiert dafür, die hierfür notwendigen personellen und strukturellen Voraussetzungen bei der Festlegung von Qualitätskriterien zu berücksichtigen. Wir bitten aber um eine sprachliche Überarbeitung in der Begründung.


4. Bessere Beteiligung von Kindern und Familien


Der Gesetzentwurf will junge Menschen, Eltern und Familien besser beteiligen und nennt ausdrücklich die Verwirklichung der Beteiligungsrechte von Kindern als Ziel. Das ist ausdrücklich zu unterstützen. Denn es ist nicht zuletzt die fehlende Stimme von Kindern bei politischen Entscheidungen, die zu strukturellen Verletzungen des Kindeswohls führt.


Die im Gesetzentwurf vorgesehenen erweiterten Beteiligungsrechte erstrecken sich aber vor allem auf das Binnenverhältnis in der Familie und auf Kinderrechte in Abgrenzung von Elternrechten, zum Beispiel der in § 8 SGB VIII-E vorgesehene Beratungsanspruch von Kindern unabhängig von den Eltern auch außerhalb von Not- und Konfliktsituationen.


Außerhalb von sehr belasteten Familiensituationen widerspricht eine „Frontstellung“ von Kinder- und Elternrechten aber nicht nur der elterlichen Erstverantwortung laut Art. 6 Abs. 2 GG und § 1 SGB VIII. Sie widerspricht auch den Erkenntnissen der Kindheits- und Jugendforschung, dass Kinder in der übergroßen Mehrheit ihre Beteiligungsrechte in der Familie und durch ihre Eltern verwirklicht sehen und sich gut in Entscheidungen in der Familie einbezogen fühlen.
7


Tatsächlich erfordert die Verwirklichung der Beteiligungsrechte von Kindern weit über das SGB VIII hinaus sehr grundlegende politische Verbesserungen bis hin zu dem vom Deutschen Familienverband, der Deutschen Liga für das Kind und dem Familienbund der Katholiken Würzburg geforderten Wahlrecht ab Geburt.8


Ein erster und leicht umsetzbarer Schritt hin zur stärkeren Berücksichtigung der Bedürfnisse von Kindern und Eltern kann aber die Einführung einer verbindlichen Familienverträglichkeitsprüfung für Gesetze und Verwaltungsakte sowie die Aufnahme der Familiengerechtigkeit als Leitprinzip in die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien sein. Namentlich für den vorliegenden Gesetzentwurf und die Vielfalt und Komplexität der hier enthaltenen Neuregelungen hält der Deutsche Familienverband eine
solche Prüfung in hohem Maße für erforderlich. Wir halten es daher für geboten, im Rahmen der in Art. 9 des Entwurfs vorgesehenen Gesetzesfolgenabschätzung alle vorgesehenen
Regelungen auf ihre Auswirkungen auf die präventive Stärkung von Familien und die Unterstützung der der elterlichen Erziehungsverantwortung hin zu überprüfen.


Berlin, 26.10.2020

___________________________________
1 Vgl. hierzu und im Folgenden Prof. Dr. Reinhard Wiesner: Schriftliche Stellungnahme zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz) vom 11.6.2017, Ausschussdrucksache 18 (13) 123 e., Deutscher Bundestag, Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

2 Beckmann et.al. legten 2018 eine bundesweit rezipierte Studie vor, die eklatante personelle und fachliche Mängel in der Führung von Jugendämtern offenlegte. Jede Prävention und Nachsorge beim Kinderschutz muss daher auch eine Reform der Jugendamtstrukturen zur Folge haben. Siehe Beckmann, Kathinka et.al.: Berufliche Realität im Jugendamt: Der ASD in strukturellen Zwängen, Freiburg, 2018.

3 Vgl. Deutsche Kinder- und Jugendstiftung (Hg.): Bis hierhin und wie weiter? Zur Zukunft der Schulsozialarbeit in Sachsen-Anhalt, Magdeburg 2018.

4 Vgl. „Schlechte Rahmenbedingungen erschweren die Bildungsarbeit der Kitas“, Pressemitteilung der Bertelsmann-Stiftung vom 25.8.2020.

5 An dieser Stelle verweist der Deutsche Familienverband auf seine Stellungnahme vom 27. Juli 2018 zum KitaQualitätsentwicklungsgesetz: https://www.deutscher-familienverband.de/wpcontent/uploads/2020/02/180801_Stellungnahme_KiTa_Qualitaetsentwicklungsgesetz_Deutscher_Familienverb and_180727.pdf

6 Vgl. BVerfGE 2 BvR 1057/91 vom 10.11.1998.

7 Vgl. Hurrelmann, Klaus et.al.: Die Lebensqualität der Kinder in Deutschland, in: Diskurs Kindheits- und Jugendforschung, Journal of Childhood und Adolescence Research, Heft 3-2104, S. 390.

8 Informationen dazu unter www.wahlrecht.jetzt

 

 

 

 

 

Publiziert in Pressemitteilungen

 


Deutscher Familienverband (DFV) fordert Reformen beim Kindergeld und Kinderfreibetrag.

 

 

(Berlin). „15 Euro mehr Kindergeld werden keiner Familie die finanziellen Sorgen nehmen“, sagt Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbandes in Anspielung auf die Gesetzesbegründung der Bundesregierung beim Familienentlastungsgesetz. „Seit der Corona-Krise stehen Familien vor realen existenziellen Sorgen und hunderttausende Eltern fühlen sich von der Politik allein gelassen. Familien haben Angst vor einem neuen Lockdown und seinen Folgen.“

 

DFV-Forderung: Kindergeld, Kinderfreibetrag und Sozialversicherung

 

 

In der Corona-Krise haben Familien besonders gelitten. Einkommensverluste, Schließung von Kindergärten und Kindertagesstätten und Arbeitslosigkeit haben Eltern erheblich zugesetzt. Berechnungen des Deutschen Familienverbandes zeigen (Horizontaler Vergleich 2020, PDF), dass bereits eine Zweikind-Familie durch Steuern und Sozialabgaben dermaßen finanziell belastet wird, dass sie regelmäßig unter das Existenzminimum rutscht.

 

Wer die finanzielle Stärkung von Familien im Blick hat, muss an drei zentralen Punkten ansetzen:

 

1. Ein Kindergeld in Höhe von 330 Euro (siehe Erklärfilm)

 

2. Steuerlicher Freibetrag in Höhe des Grundfreibetrages für Erwachsene

 

3. Ein Kinderfreibetrag in der Sozialversicherung, der Eltern in der Phase der
Kindererziehung entlastet und die Leistung Kindererziehung anerkennt (siehe Erklärfilm)

 

Derzeit plant die Bundesregierung mit dem Zweiten Familienentlastungsgesetz, das Kindergeld lediglich auf 219 Euro für das erste und zweite Kind, 225 für das dritte und 250 Euro für jedes weitere Kind zu erhöhen. Der Kinderfreibetrag soll 8.388 Euro anstatt bisher 7.812 Euro betragen.

 

Angesichts der akuten finanziellen Situation von Familien hält es der DFV für dringend geboten, das Kindergeld einheitlich auf 330 Euro zu erhöhen – also auf die maximale Wirkung des Kinderfreibetrages. Damit würden alle Eltern gleichermaßen vom Kindergeld und Kinderfreibetrag profitieren.

 

Der Gesetzesentwurf hat weiterhin einen nicht unerheblichen Geburtsfehler. Der Kinderfreibetrag wird unter dem steuerlichen Grundfreibetrag für Erwachsene (ab 2021: 9.744 Euro) liegen. „Kinder sind aber keine „kleinen Menschen“, die nur einen Bruchteil der materiellen und finanziellen Bedarfe haben. Jede Mutter und jeder Vater wird das bestätigen können“, sagt Verbandspräsident Klaus Zeh. „Obwohl die Angleichung des Kinder- und Grundfreibetrages bereits mehrfach versprochen worden ist, werden Familien abermals bitter enttäuscht.“

 

Kindergeld: Steuererstattung, kein Steuergeschenk!

 

 

„Das Kindergeld ist kein Steuergeschenk“, so Zeh. „Tatsächlich handelt es sich beim Kindergeld vorrangig um eine monatliche Steuervergütung für zu viel erhobene Steuern.“ Am Ende des Steuerjahres wird es von Amts wegen mit der einkommensabhängigen, individuellen Wirkung des Kinderfreibetrages verrechnet.

 

Vor 30 Jahren verpflichtete das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber in einem von Familien erstrittenen Grundsatzurteil (BVerfGE 82,60 – 1 BvL 20/84 v. 29.05.1990), dass bei der Einkommensbesteuerung der Familie ein Betrag in Höhe des Existenzminimums steuerfrei bleiben muss. Nur das darüber hinausgehende Familieneinkommen darf der Besteuerung überhaupt unterworfen werden.

 

In der Praxis heißt das: Alle Eltern beziehen zunächst das Kindergeld. Erst wenn das Kindergeld höher ist als die Steuererstattung durch den Kinderfreibetrag, darf man überhaupt von einer Familienförderung sprechen (§ 31 EStG). Davon profitieren vor allem Familien mit niedrigem Einkommen und kinderreiche Familien. Aus diesem Grund ist das Kindergeld – systematisch richtig – im Einkommensteuergesetz geregelt und nicht im Katalog der Familien- oder Sozialleistungen.

 

Der Verbandspräsident betont, dass eine etwaige Dringlichkeit zur Haushaltssanierung – dies ist besonders in der gegenwärtige Lage zu erwähnen – nicht als Rechtfertigung herangenommen werden darf, Eltern und Kindern Kindergeld und Steuerfreibeträge zu verweigern. „Die Anpassung des Kindergeldes und des Kinderfreibetrages sind schlichtweg Verfassungsvorgaben.“

 

Zur Person

 

Dr. Klaus Zeh ist Präsident des Deutschen Familienverbandes. Er ist verheiratet und hat zwei Kinder. Von Beruf Ingenieur, engagiert er sich seit 1989 politisch.Er war stellvertretender Vorsitzender des Demokratischen Aufbruchs und von 1990 bis 2012 Mitglied im Thüringer Landtag.

 

Im Freistaat Thüringen war Dr. Klaus Zeh Finanzminister (1990-94) und Familienminister (2003-2008) sowie Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei (2008-2009). Seit Juni 2011 bekleidet er das Amt des Präsidenten des Deutschen Familienverbandes. Von Juli 2012 bis Mai 2017 war er Oberbürgermeister der Stadt Nordhausen.

 

 

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Freitag, 18 September 2020 12:47

Kinderbonus ja, aber nicht nur

 

 

Kinderbonus ja, aber nicht nur

 

Die Corona-Pandemie hat wieder einmal die außerordentliche Bedeutung von Familien für unsere Gesellschaft ins Bewusstsein gerückt. Ohne sie wäre der Lockdown nicht so erfolgreich gewesen. Mit dem Kinderbonus zollt die Bundesregierung der doppelten Belastung von Familien verdienterweise Anerkennung. Die Systemrelevanz von Familien sollte sich noch stärker in der Familienpolitik widerspiegeln, findet der Deutsche Familienverband.

 

 

(Berlin). Heute startete die Auszahlung des Kinderbonus, 300 Euro gibt es pro Kind. Über das Geld können die Eltern frei verfügen. „Der Kinderbonus ist eine kleine Unterstützung, aber er reicht nicht aus, um die Leistung von Familien angemessen zu würdigen“, sagt Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbandes (DFV). „Familien benötigen finanzielle und politische Maßnahmen, die sie dauerhaft stärken.“

 

Schon vor der Corona-Krise waren Familien übermäßigen Belastungen ausgesetzt, ihre Bedeutung für Wirtschaft, Politik und Gesellschaft zu wenig anerkannt. „Die vergangenen Monate haben wieder eindrücklich gezeigt, welche außerordentlichen Leistungen Eltern für unsere Gesellschaft erbringen. „Ohne Familie ist kein Staat zu machen. Ohne starke Familien ist keine Krise zu überwinden“, so Zeh.

 

Der Verbandspräsident fordert, dass dem Kinderbonus weitere Maßnahmen für Familien folgen. Dazu gehört eine familiengerechte Sozialversicherung, die derzeit auf dem Prüfstand des Bundesverfassungsgerichts ist, ein ausreichend hohes Kindergeld von 330 Euro je Kind und Monat sowie Kinderfreibeträge auf Höhe des Grundfreibetrages für Erwachsene.

 

Investitionen in Betreuung und Bildung notwendig

 

 

Krisenbedingte und bundesweite Kitaschließungen haben deutlich gemacht, dass auf die Eltern in der Betreuung auch unter großen Schwierigkeiten Verlass ist. Der DFV mahnt aber dringend an, ein monatliches Betreuungsbudget in Höhe von 800 Euro einzuführen. Damit können Eltern selbst frei entscheiden, wie sie die Betreuung ihres Kindes finanzieren und organisieren, ob zu Hause, in einer Kita oder in der Tagespflege.

 

Gleichzeitig widerspricht der DFV der Kritik, eine gute Betreuung und frühkindliche Bildung von Kleinkindern könne ausschließlich in Kitas stattfinden. Eine Studie der Bertelsmann Stiftung hat erst kürzlich aufgezeigt, wie flächendeckender Personalmangel die Qualität von Kindertageseinrichtungen beeinträchtigt. Auch in diesem Bereich sind Investitionen zur Verbesserung des Personalschlüssels dringend angeraten. „Mit kleinen Gruppen wären wir in Zukunft besser für ähnliche Situationen gewappnet“, so Zeh. „Unserer Gesellschaft geht es nur gut, wenn es den Familien gut geht. Daher gehören die Belange von Eltern und ihren Kindern in den Mittelpunkt unseres gesellschaftspolitischen Handelns.“

 

Den Kinderbonus erhalten Familien für jedes Kind, für das ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Er wird automatisch mit dem Kindergeld überwiesen. Im September gibt es 200 Euro und im darauffolgenden Monat 100 Euro. Der Kinderbonus wird nicht auf Hartz IV oder andere Sozialleistungen angerechnet, jedoch im Rahmen des steuerlichen Familienleistungsausgleichs berücksichtigt.

 

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Zwei Jahre Baukindergeld: Deutscher Familienverband unterstützt Vorstoß von Abgeordneten zur Förderverlängerung

 

 

 

Das Baukindergeld ist eine Erfolgsmaßnahme der Koalitionsregierung und unterstützt junge Familien beim Erwerb von Wohneigentum. Der Deutsche Familienverband fordert zum Zweijahresjubiläum (18.09.2020) eine grundsätzliche Entfristung der Förderung.

 

 

 

(Berlin). „Das Baukindergeld ist ein Erfolgsprojekt und muss unbedingt weitergeführt werden“, sagt Uwe Mähler, Landesgeschäftsführer des Deutschen Familienverbandes NRW (DFV). Mehr als 250.000 Familien haben in den letzten zwei Jahren die Förderung beantragt. Über 5,2 Milliarden von 9,9 Milliarden Euro Förderung sind für familiengerechten Wohnraum bisher beantragt worden.

 

 

 

„Die Antragsfristen für das Baukindergeld zu verlängern, ist ein guter Schritt. Wichtiger ist jedoch, die Fördermaßnahme grundsätzlich zu entfristen. Das wäre ein starkes Signal für Familien“, so Mähler zu Aussagen von Union und SPD zur Verlängerung des Baukindergeldes. Bisher ist es geplant, dass nur noch Familien eine Förderung bekommen, die bis zum Ende des Jahres 2020 eine Baugenehmigung erhalten oder eine Immobilie gekauft haben.

 

 

 

„Mondpreismieten, Verdrängung an die Stadtgrenzen und Diskriminierungen bei der Wohnungssuche sind für Familien längst Alltag geworden. Nur das Eigenheim bietet Eltern und ihren Kindern die Möglichkeit, familiengerecht zu wohnen und gleichzeitig für das Alter vorzusorgen“, sagt Uwe Mähler.

 

 

 

Der DFV fordert, Familien in den Mittelpunkt der Bau- und Wohnpolitik zu stellen. Was wir heute entscheiden, planen und bauen, wird das Leben von Familien über Jahrzehnte prägen. Ob Familien am Wohnort eine Heimat finden und sich willkommen fühlen, hängt entschieden davon ab, wie Kommunen, die Bundesländer und der Bund die Eigenheimförderung und einen im Koalitionsvertrag versprochenen Grunderwerbsteuerfreibetrag ausgestalten.

 

 

 

Kritik am Baukindergeld haltlos

 

 

 

Das Baukindergeld kommt bei Familien an. Das belegen Zahlen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Jeweils 43 Prozent der Geförderten haben ein oder zwei Kinder. 11 Prozent sogar drei. Zwei Drittel der Familien haben Kinder bis zum Alter von sechs Jahren. Die Kritik, die Förderung richte sich an Besserverdiener oder habe Mitnahmeeffekte, hat sich als haltlos herausgestellt. 60 Prozent der Bezieher haben ein Brutto-Haushaltseinkommen von maximal 40.000 Euro im Jahr.

 

 

 

Als unbegründet stellte sich ebenfalls die Sorge heraus, die Wohneigentumsförderung für Familien würde Immobilienpreise in den Städten hochtreiben. Die Hälfte der Anträge wurde für den Erwerb von Familienwohneigentum im ländlichen Raum gestellt. „Ein unterschätzter Vorteil des Baukindergeldes ist die Entlastung des Mietwohnungsmarktes in Städten“, so Uwe Mähler. „Jede Familie, die aus der Stadt in ein Eigenheim auf das Land zieht, macht eine Wohnung für andere frei.“

 

 

 


Weitere Informationen

 

 

 

Deutscher Familienverband: Wohnen – bezahlbar und familiengerecht
(Forderungspapier)

 

 

 

Publiziert in Pressemitteilungen
Freitag, 15 Mai 2020 14:36

Mehrwertsteuer: 7 Prozent für Kinder

 

Mehrwertsteuer: 7 Prozent für Kinder

 

Der Deutsche Familienverband fordert zum Internationalen Tag der Familie geringere Mehrwertsteuern für Kinderprodukte.

 

 

(Berlin). Durch Kurzarbeit und Lohnausfälle wegen der Corona-Pandemie hat sich die finanzielle Situation von Familien verschärft. „Eine Senkung der Mehrwertsteuer für Kinderprodukte würde Familien schnell helfen und ist einfach umzusetzen“, sagt Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbandes (DFV). Alleinerziehende, Familien mit mehreren Kindern und Familien mit geringem Einkommen würden besonders profitieren.

 

Der DFV fordert, dass die Mehrwertsteuer für Produkte wie Babynahrung, Windeln und Kinderkleidung von 19 auf sieben Prozent gesenkt wird. Anstoß ist der Gesetzentwurf zur Senkung der Umsatzsteuer für die angegriffene Gastronomie, der heute im Bundestag beraten werden soll. „Was für Restaurants möglich ist, muss auch für Familien zu machen sein. Kinderprodukte gehören zum familiären Grundbedarf und sollten wie Milch, Mehl und Tee günstiger zu konsumieren sein“, so Zeh.

 

Schon in gewöhnlichen Zeiten haben Familien hohe Ausgaben beim Verbrauch. Allein aufgrund ihres Wachstums benötigen Kinder in manchen Lebensphasen mehrmals im Jahr neue Kleidung und Schuhe. „Die Entlastung von Familien über den ermäßigten Mehrwertsteuersatz ist ein längst überfälliger, notwendiger Schritt“, sagt der DFV-Präsident. Perspektivisch müsse es für Familien eine Rückerstattung aller Verbrauchsteuern geben, die auf den Kindesunterhalt bzw. das Existenzminimum des Kindes entfallen.

 

Die Senkung der Mehrwertsteuer für Kinderprodukte ist eine jahrelange Forderung des DFV. „Der Deutsche Familienverband hat die Bedürfnisse von Familien im Blick. Kinder und ihre Eltern müssen bei allen Gesetzen und Verordnungen berücksichtigt werden, bei den Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie besonders“, so Zeh. „Familien tragen wesentlich zur Überwindung dieser Krise bei. Sie sollten in erster Linie ermutigt und unterstützt werden.“

 

 

Der Deutsche Familienverband ist die größte parteiunabhängige, überkonfessionelle und mitgliedergetragene Interessenvertretung der Familien in Deutschland.

 

Deutscher Familienverband e.V.
Herausgeber: Bundesgeschäftsführer Sebastian Heimann
Seelingstraße 58
14059 Berlin

 


Tel.: 030 / 30 88 29 60
Fax: 030 / 30 88 29 61
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Publiziert in Pressemitteilungen
Freitag, 22 November 2019 13:12

Familiengerechte Politik für starke Kinderrechte

Deutscher Familienverband (DFV): Familiengerechte Politik für starke Kinderrechte

Zum 30. Jahrestag der UN-Kinderrechtskonvention fordert Verbandspräsident Klaus Zeh eine familiengerechte Gesamtpolitik für die Umsetzung von Kinderrechten in Deutschland.

(Berlin). Kinder haben ein Recht auf Wohlergehen sowie auf angemessene Lebensverhältnisse und Unterhalt. Damit es ihnen gut geht, muss es auch ihren Familien gut gehen. „Familien, insbesondere solche mit mehreren Kindern, sind jedoch armutsgefährdet“, sagt Klaus Zeh, Präsident des DFV. Im Horizontalen Vergleich zeigt der Familienverband seit Jahren, dass schon eine Familie mit zwei Kindern und einem durchschnittlichen Einkommen von 35.000 Euro – nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben – unter die Armutsgrenze rutscht. „Armut trifft heute nicht nur einkommensschwache Familien, sondern ragt bis in die Mittelschicht hinein. Ein Gehalt genügt nicht mehr, um die Familie zu versorgen“, so Zeh.   

Zur finanziellen Belastung kommt die Benachteiligung von Eltern und Kindern am Wohnungsmarkt. Immer mehr Familien können sich keine familiengerechten Wohnungen leisten oder Wohneigentum bilden – mit negativen Auswirkungen auf das Wohl und die Entwicklung der Kinder. „Familien werden immer mehr in zu enge Wohnungen oder benachteiligte Wohnanlagen gedrängt“, sagt der DFV-Präsident.

Für Kinder und Jugendliche in Deutschland besteht ein weiterer, wesentlicher Mangel beim Wahlrecht. „Wer unter 18 Jahren alt ist, darf nicht an den Bundestagswahlen teilnehmen. Ohne das Wahlrecht fehlt Kindern aber ein wesentliches Mittel politischer Teilhabe. Denn die Entscheidungen, die heute gefällt werden, betreffen sie in der Zukunft“, so Zeh. Aus diesem Grund fordere der DFV ein Wahlrecht für alle Staatsbürger von Geburt an. Dies werde so lange von den Eltern stellvertretend ausgeübt, bis die Kinder wahlmündig seien.

Kinderrecht auf elterliche Zeit

In der Diskussion über Kinderrechte bleibt bisher gänzlich unberücksichtigt, dass Kinder unter den beruflichen Anforderungen ihrer Eltern zu leiden haben. „Eltern stehen immer stärker unter dem Druck, sich an die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes anzupassen. Selbst gesetzlich garantierte Schutzzeiten wie die dreijährige Elternzeit sind nicht mehr selbstverständlich“, sagt Zeh. Der DFV-Präsident bemängelt, dass Eltern mit beruflichen und finanziellen Nachteilen rechnen müssen, wenn sie sich für die Erziehung von Kindern entscheiden.

„Kinder haben ein Recht auf die Zeit ihrer Eltern. Die Bedeutung elterlicher Zeit für ihre Entwicklung muss stärker in den Vordergrund rücken“, so Zeh. Zum 30. Jahrestag der Übereinkunft der Vereinten Nationen über die Rechte von Kindern bekräftigt der DFV-Präsident die Verbandsforderung nach einer familiengerechten Gesamtpolitik: „Kinderrechte lassen sich nur durch Familiengerechtigkeit in unterschiedlichen Bereichen der Politik verwirklichen.“

 

Weiterführende Informationen

Stellungnahme des DFV zur UN-Kinderrechtskonvention

Horizontaler Vergleich 2019 zur finanziellen Benachteiligung von Familien

„Nur wer wählt, zählt!“ – Initiative des DFV für ein Wahlrecht ab Geburt

Publiziert in Pressemitteilungen

Der Deutsche Familienverband (DFV) und der Familienbund der Katholiken (FDK) zeigen im jährlich erscheinenden Horizontalen Vergleich auf, dass familienblinde Sozialabgaben für die stetige Familienarmut verantwortlich sind

(Berlin/Freiburg). Bereits eine Familie mit zwei Kindern und einem Durchschnittseinkommen von 35.000 Euro fällt – nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben sowie inklusive Kindergeld – mit rund 2.800 Euro unter das steuerliche Existenzminimum. Die Zahlen im Horizontalen Vergleich 2019 zeigen, dass sich die finanzielle Situation für Familien im Vergleich zum vorherigen Jahr erneut deutlich verschlechtert hat.

„Grund für das seit Jahren ansteigende Minus im Familienhaushalt sind verfassungswidrige Sozialabgaben. Sie belasten Familien unverhältnismäßig“, sagt DFV-Präsident Klaus Zeh. Eltern zahlen dieselben Beiträge in die Renten- und Krankenversicherung ein wie Menschen ohne Erziehungs- und Betreuungsverantwortung für Kinder. Die Pflegeversicherungsbeiträge sind für Kinderlose nur geringfügig höher.

Mit ihren Geldbeiträgen und der Erziehung von Kindern zahlen Familien doppelt in die Sozialversicherung ein. Es sind aber gerade Familien, die den Erhalt des Generationenvertrages sicherstellen. „Der Staat straft Familien zweifach ab, mit überhöhten Sozialabgaben und später auch noch in der Rente“, so Zeh.

Die Benachteiligung von Familien in der Sozialversicherung hat bereits das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2001 kritisiert. Im sogenannten „Pflegeversicherungsurteil“ forderte es den Gesetzgeber auf, die gesetzliche Sozialversicherung auf Beitragsgerechtigkeit hin zu überprüfen – ohne Erfolg. „Die Bundesregierung hat das Urteil bis heute ignoriert. Wir warten noch darauf, dass diese Ungerechtigkeit endlich behoben wird“, sagt Zeh.

Höheres Einkommen schützt nicht vor Familienarmut

Der Horizontale Vergleich zeigt, dass auch Familien mit höherem Einkommen von der Sozialversicherung erstickt werden: Bei einem Jahreseinkommen von 50.000 Euro fehlen einer Familie mit vier Kindern 4.000 Euro jährlich, um überhaupt das Existenzminimum der Familie zu erreichen.

„Wenn Familie ein Armutsrisiko bedeutet, ist es nicht verwunderlich, dass sich immer mehr Menschen gegen Kinder entscheiden“, sagt Stephan Schwär, Landesvorsitzender des FDK Baden-Württemberg. „Darauf muss die gesetzliche Sozialversicherung reagieren, wenn der Generationenvertrag noch Zukunft haben soll. Die Lasten der Sozialversicherung müssen familiengerecht verteilt werden.“

Der DFV und der FDK fordern das Ende der Benachteiligung von Familien in der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Dafür benötigt es einen Kinderfreibetrag bei den Sozialabgaben – analog zur Einkommensteuer. Grundsätzlich muss die Höhe des Kinderfreibetrages dem steuerlichen Grundfreibetrag von Erwachsenen entsprechen. „Der Kinderfreibetrag muss während der aktiven Familienphase greifen und ist auf die Dauer der Unterhaltspflicht für Kinder beschränkt“, so Schwär. Dies stellt klar, dass der Kinderfreibetrag keine Belohnung für das Kinderhaben ist, sondern die ökonomische Bedeutung der Kindererziehung für das gesamte System der gesetzlichen Sozialversicherung widerspiegelt.

Wir jammern nicht, wir klagen!

Derzeit klagen tausende Familien gegen die familienblinde Ausgestaltung der Sozialversicherung und werden dabei von den beiden Familienverbänden juristisch unterstützt. Der erste Elternaufstand in der Geschichte der Bundesrepublik hat das Bundesverfassungsgericht erreicht. Mehrere Klagen sind dort anhängig. DFV und FDK informieren regelmäßig über den Stand auf der Kampagnen-Webseite: www.elternklagen.de

Der Horizontale Vergleich 2019 steht hier (PDF) zum Download bereit.

Weitere Informationen:

Positionenpapier zur Rente (PDF): DFV-Positionen für eine familiengerechte Rente und einen verlässlichen Generationenvertrag

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Zu arbeiten und Familie zu haben, ist heute Wunsch und Wirklichkeit für die meisten Mütter und Väter in Deutschland. Auch für einen Großteil der Kinder ist es selbstverständlich, dass beide Eltern berufstätig sind. Dass aber Mütter und Väter vollzeitnah arbeiten und ähnlich viel Zuwendungszeit für Kinder aufbringen, ist eher eine Seltenheit. Familien mit partnerschaftlichen Arbeitszeiten stehen im Mittelpunkt dieser Studie, und zwar aus Sicht der Kinder.

Wie erleben die Kinder ihre Eltern, die sich die Verantwortung für Kinder genauso teilen wie die Verantwortung, für das Auskommen der Familie zu sorgen? Wie leben und erleben sie ihre Eltern zwischen Familie und Beruf, ihre Arbeitszeiten und ihre Zeit für Familie? Wie erleben sie ihre Mütter und Väter als Bezugspersonen – und wie zufrieden sind sie damit?

Mit finanzieller Unterstützung des Bundesfamilienministeriums ist das Institut für sozialwissenschaftlichen Transfer (SowiTra) diesen Fragen in einem explorativen Forschungsprojekt nachgegangen und hat neue, erfrischende Einblicke gewonnen, die die Debatte um Vereinbarkeit bereichern.

Die in diesem Kurzbericht vorgestellten Erkenntnisse aus Interviews mit Eltern und ihren Kindern machen die Erfahrungswelten der Kinder wie auch die der Eltern anschaulich. Kinder wie Eltern überzeugen in klarer, unmittelbarer Sprache von einer partnerschaftlichen Vereinbarkeit, die zu einem guten Aufwachsen von Kindern und zu stabilen Familien beiträgt. Der Bericht zeigt auch, was Eltern dabei unterstützt, die gewünschte Partnerschaftlichkeit umzusetzen: eine gut funktionierende Ganztagsbetreuung für Schulkinder, flexible Arbeitszeitoptionen über das "Entweder-Oder" von Voll- oder Teilzeitstellen hinaus und finanzielle Unterstützung, damit Zeit für Familie nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängt.

Ich nehme diese Ergebnisse als Orientierungspunkte für meine Politik: Alle Kinder sollen gut, mit engen Bindungen zu Müttern und zu Vätern aufwachsen können; Familien müssen in ihrem Zusammenhalt gestärkt werden. Partnerschaftliche Vereinbarkeit braucht die Unterstützung einer fortschrittlichen Familienpolitik.

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