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Familienentlastungsgesetz: 15 Euro helfen nicht aus der Krise
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[DFV-PM] DFV fordert zügige Erhöhung des steuerlichen Kinderfreibetrages und Kindergeldes
(Berlin). Vor den Bundestagswahlen fordert der Präsident des Deutschen Familienverbandes Dr. Klaus Zeh von der Politik ein klares Bekenntnis zur zügigen Erhöhung des steuerlichen Kinderfreibetrages und des Kindergeldes.
„Der Kinderfreibetrag muss endlich realitätsgerecht auf die Höhe des Grundfreibetrags für Erwachsene angehoben werden. Alle Familien wissen, dass Eltern für ihr Kind bestimmt nicht weniger ausgeben als für sich selbst – eher im Gegenteil. Trotzdem liegt der Kinderfreibetrag um fast 1.500 Euro unter dem Grundfreibetrag, weil der Bedarf von Kindern immer wieder künstlich heruntergerechnet wird. Wir begrüßen, dass sich mehrere Parteien dafür stark machen, den Kinderfreibetrag entsprechend zu erhöhen. Das ist ein wichtiges und positives Signal. Die Anhebung wird Familien allerdings schon seit rund 10 Jahren versprochen und ist jetzt dringend überfällig. Die Erhöhung des Kinderfreibetrags auf 9.000 Euro pro Kind und Jahr, wie das für den Grundfreibetrag 2018 bereits vorgesehen ist, gehört ins Sofortprogramm jeder neuen Bundesregierung“, so Klaus Zeh.
Zeitgleich muss das mit dem Kinderfreibetrag verrechnete Kindergeld mitziehen. „Das Kindergeld soll übers Jahr die Rückerstattung von Steuern aufs Kindesexistenzminimum sichern und darüber hinaus Familien fördern. Für beides ist das Kindergeld viel zu niedrig, weil es seit Jahren immer nur Mini-Erhöhungen gegeben hat. Damit jedes Kind dem Staat gleich viel wert ist, brauchen wir eine klare Koppelung des Kindergeldes an die maximale steuerliche Wirkung des Kinderfreibetrags bei hohen Einkommen. In Zahlen heißt das: 330 Euro Kindergeld pro Monat für jedes Kind“, fordert Zeh.
Wie dringend Familien konkrete Entlastungen brauchen, zeigt der vom DFV regelmäßig erstellte „Horizontale Vergleich“: Eine vierköpfige Familie mit einem Bruttoeinkommen von 35.000 Euro/Jahr liegt nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben um 2.000 Euro jährlich unter dem Existenzminimum, mit drei Kindern sogar um 7.000 Euro. „Solange ein Facharbeiter sich vom selbst Erwirtschafteten keine zwei Kinder mehr leisten kann, ohne in die Armut zu rutschen, hat der Staat versagt“, sagt Zeh.
Zeh warnt davor, die Erhöhung des Kinderfreibetrags erneut unter Finanzierungsvorbehalt zu stellen: „Die steuerliche Freistellung des Familien-Existenzminimums ist keine milde Gabe, sondern Vorgabe der Verfassung. Das hat das Bundesverfassungsgericht bereits 1990 in seiner Entscheidung zum steuerfreien Existenzminimum klar gestellt. Sogar die Dringlichkeit einer Haushaltssanierung – von der angesichts sprudelnder Steuereinnahmen derzeit ohnehin keine Rede sein kann – rechtfertigt laut Verfassungsgericht keine verfassungswidrige Besteuerung von Familien. Auch wenn der Staat auf Einsparungen angewiesen ist, muss er auf die gerechte Verteilung der Lasten achten“, fordert Zeh.
Dringend notwendig sind außerdem Familienentlastungen in der Sozialversicherung: „Auch in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung muss ein Kinderfreibetrag eingeführt werden, um Beitragsgerechtigkeit für Familien zu erreichen. Das gilt nicht nur für das bestehende System. Auch eine Bürgerversicherung baut auf die Erziehungsleistung der Familien und schadet sich selbst, wenn sie die Familien mit generativen und finanziellen Beiträgen doppelt belastet“, so Verbandspräsident Klaus Zeh.
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