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Grunderwerbsteuer: Steuerfreibetrag stärkt Familienwohnen
Um Familien den Erwerb von Wohneigentum zu erleichtern, fordert der Deutsche Familienverband zum heutigen, zweijährigen Jubiläum des Baukindergeldes die Einführung eines Familien-Freibetrages in der Grunderwerbsteuer.
(Berlin). „Eine hohe Grunderwerbsteuer ist eine Strafsteuer für das Familienwohnen“, sagt Uwe Mähler, Landesgeschäftsführer des Deutschen Familienverbandes (DFV). Er fordert die Bundesregierung auf, ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag endlich zu erfüllen und ein konkretes Konzept zur Einführung eines Freibetrages in der Grunderwerbsteuer vorzulegen.
„Die Grunderwerbsteuer frisst das Eigenkapital von Familien auf, die sich mit einem Eigentumskauf den Wunsch vom familiengerechten Wohnen und einer Alterssicherung erfüllen wollen“, so Mähler. Ein Grunderwerbsteuerfreibetrag schont nicht nur den Geldbeutel von Familien. Es ist gleichzeitig ein kluges Signal, dass eine gute Förderung (Baukindergeld) nicht im nächsten Schritt durch eine familienblinde Grunderwerbsteuer aufgefressen wird. Diesen Widerspruch muss die Bundesregierung unbedingt auflösen.
Der DFV fordert die Wiedereinführung von Familien-Freibeträgen in der Grunderwerbsteuer, eine Begrenzung der in den letzten Jahren gestiegenen Grunderwerbsteuersätze in den Bundesländern sowie die Entfristung des Baukindergeldes.
Grunderwerbsteuer: Immer tiefer in die Tasche greifen
Inzwischen haben die Grunderwerbsteuereinnahmen der Länder Rekordhöhen erreicht. Zum einen im Gesamtvolumen und zum anderen am prozentualen Anteil der Ländersteuern. Lag das Volumen der Grunderwerbsteuereinnahmen der Länder 2010 noch bei 5,29 Milliarden Euro, so sind sie bereits neun Jahre später um 200 Prozent auf 15,78 Milliarden Euro geklettert.
2010 beliefen sich die Gesamteinnahmen aus Ländersteuern auf 12,1 Milliarden Euro. 2019 stiegen die Einnahmen nach Angaben des Bundesministeriums für Finanzen um mehr als das Doppelte auf
25,84 Milliarden Euro. Betrug der prozentuale Anteil der Grunderwerbsteuern an den Gesamteinnahmen 2010 noch 43,7 Prozent, stieg er bis 2019 bereits auf 61,1 Prozent.
Bis in die 80er Jahre betrug der Grunderwerbsteuersatz 7 % und wurde vom Bund festgesetzt. Gleichzeitig profitierten Familien von Steuerbefreiungen beim Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum. 1983 wurde der Steuersatz auf 2 % gesenkt. Im Gegenzug wurden die Steuerbefreiungen gestrichen. Doch seitdem kennen die Steuererhöhungen nur noch eine Richtung – nach oben. Damit treiben die Bundesländer die Immobilienpreise unnötig in die Höhe. Die Nebenkosten durch die Grunderwerbsteuer sind in Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, im Saarland, in Schleswig-Holstein und Thüringen am höchsten. Familien zahlen in diesen Bundesländern den Höchststeuersatz von 6,5 Prozent. Einzig die Freistaaten Bayern und Sachsen haben seit 1998 ihre Steuersätze nicht erhöht.
„Angesichts der enormen Bedeutung des Wohneigentums für das familiengerechte Wohnen und für die Altersvorsorge brauchen Familien einen Grunderwerbsteuerfreibetrag“, sagt Uwe Mähler. Der DFV macht deutlich, dass sich die Grunderwerbsteuer inzwischen zu einem der wesentlichen Kostentreiber auf dem Immobilienmarkt entwickelt hat. Die hohen Grunderwerbsteuersätze verhindern besonders in Ballungsräumen den Erwerb von Wohneigentum.
[DFV-PM] Horizontaler Vergleich 2019: Sozialversicherung treibt Familien weiterhin in die Armut
Der Deutsche Familienverband (DFV) und der Familienbund der Katholiken (FDK) zeigen im jährlich erscheinenden Horizontalen Vergleich auf, dass familienblinde Sozialabgaben für die stetige Familienarmut verantwortlich sind
(Berlin/Freiburg). Bereits eine Familie mit zwei Kindern und einem Durchschnittseinkommen von 35.000 Euro fällt – nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben sowie inklusive Kindergeld – mit rund 2.800 Euro unter das steuerliche Existenzminimum. Die Zahlen im Horizontalen Vergleich 2019 zeigen, dass sich die finanzielle Situation für Familien im Vergleich zum vorherigen Jahr erneut deutlich verschlechtert hat.
„Grund für das seit Jahren ansteigende Minus im Familienhaushalt sind verfassungswidrige Sozialabgaben. Sie belasten Familien unverhältnismäßig“, sagt DFV-Präsident Klaus Zeh. Eltern zahlen dieselben Beiträge in die Renten- und Krankenversicherung ein wie Menschen ohne Erziehungs- und Betreuungsverantwortung für Kinder. Die Pflegeversicherungsbeiträge sind für Kinderlose nur geringfügig höher.
Mit ihren Geldbeiträgen und der Erziehung von Kindern zahlen Familien doppelt in die Sozialversicherung ein. Es sind aber gerade Familien, die den Erhalt des Generationenvertrages sicherstellen. „Der Staat straft Familien zweifach ab, mit überhöhten Sozialabgaben und später auch noch in der Rente“, so Zeh.
Die Benachteiligung von Familien in der Sozialversicherung hat bereits das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2001 kritisiert. Im sogenannten „Pflegeversicherungsurteil“ forderte es den Gesetzgeber auf, die gesetzliche Sozialversicherung auf Beitragsgerechtigkeit hin zu überprüfen – ohne Erfolg. „Die Bundesregierung hat das Urteil bis heute ignoriert. Wir warten noch darauf, dass diese Ungerechtigkeit endlich behoben wird“, sagt Zeh.
Höheres Einkommen schützt nicht vor Familienarmut
Der Horizontale Vergleich zeigt, dass auch Familien mit höherem Einkommen von der Sozialversicherung erstickt werden: Bei einem Jahreseinkommen von 50.000 Euro fehlen einer Familie mit vier Kindern 4.000 Euro jährlich, um überhaupt das Existenzminimum der Familie zu erreichen.
„Wenn Familie ein Armutsrisiko bedeutet, ist es nicht verwunderlich, dass sich immer mehr Menschen gegen Kinder entscheiden“, sagt Stephan Schwär, Landesvorsitzender des FDK Baden-Württemberg. „Darauf muss die gesetzliche Sozialversicherung reagieren, wenn der Generationenvertrag noch Zukunft haben soll. Die Lasten der Sozialversicherung müssen familiengerecht verteilt werden.“
Der DFV und der FDK fordern das Ende der Benachteiligung von Familien in der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Dafür benötigt es einen Kinderfreibetrag bei den Sozialabgaben – analog zur Einkommensteuer. Grundsätzlich muss die Höhe des Kinderfreibetrages dem steuerlichen Grundfreibetrag von Erwachsenen entsprechen. „Der Kinderfreibetrag muss während der aktiven Familienphase greifen und ist auf die Dauer der Unterhaltspflicht für Kinder beschränkt“, so Schwär. Dies stellt klar, dass der Kinderfreibetrag keine Belohnung für das Kinderhaben ist, sondern die ökonomische Bedeutung der Kindererziehung für das gesamte System der gesetzlichen Sozialversicherung widerspiegelt.
Wir jammern nicht, wir klagen!
Derzeit klagen tausende Familien gegen die familienblinde Ausgestaltung der Sozialversicherung und werden dabei von den beiden Familienverbänden juristisch unterstützt. Der erste Elternaufstand in der Geschichte der Bundesrepublik hat das Bundesverfassungsgericht erreicht. Mehrere Klagen sind dort anhängig. DFV und FDK informieren regelmäßig über den Stand auf der Kampagnen-Webseite: www.elternklagen.de
Der Horizontale Vergleich 2019 steht hier (PDF) zum Download bereit.
Weitere Informationen:
Positionenpapier zur Rente (PDF): DFV-Positionen für eine familiengerechte Rente und einen verlässlichen Generationenvertrag
[DFV-PM] DFV fordert zügige Erhöhung des steuerlichen Kinderfreibetrages und Kindergeldes
(Berlin). Vor den Bundestagswahlen fordert der Präsident des Deutschen Familienverbandes Dr. Klaus Zeh von der Politik ein klares Bekenntnis zur zügigen Erhöhung des steuerlichen Kinderfreibetrages und des Kindergeldes.
„Der Kinderfreibetrag muss endlich realitätsgerecht auf die Höhe des Grundfreibetrags für Erwachsene angehoben werden. Alle Familien wissen, dass Eltern für ihr Kind bestimmt nicht weniger ausgeben als für sich selbst – eher im Gegenteil. Trotzdem liegt der Kinderfreibetrag um fast 1.500 Euro unter dem Grundfreibetrag, weil der Bedarf von Kindern immer wieder künstlich heruntergerechnet wird. Wir begrüßen, dass sich mehrere Parteien dafür stark machen, den Kinderfreibetrag entsprechend zu erhöhen. Das ist ein wichtiges und positives Signal. Die Anhebung wird Familien allerdings schon seit rund 10 Jahren versprochen und ist jetzt dringend überfällig. Die Erhöhung des Kinderfreibetrags auf 9.000 Euro pro Kind und Jahr, wie das für den Grundfreibetrag 2018 bereits vorgesehen ist, gehört ins Sofortprogramm jeder neuen Bundesregierung“, so Klaus Zeh.
Zeitgleich muss das mit dem Kinderfreibetrag verrechnete Kindergeld mitziehen. „Das Kindergeld soll übers Jahr die Rückerstattung von Steuern aufs Kindesexistenzminimum sichern und darüber hinaus Familien fördern. Für beides ist das Kindergeld viel zu niedrig, weil es seit Jahren immer nur Mini-Erhöhungen gegeben hat. Damit jedes Kind dem Staat gleich viel wert ist, brauchen wir eine klare Koppelung des Kindergeldes an die maximale steuerliche Wirkung des Kinderfreibetrags bei hohen Einkommen. In Zahlen heißt das: 330 Euro Kindergeld pro Monat für jedes Kind“, fordert Zeh.
Wie dringend Familien konkrete Entlastungen brauchen, zeigt der vom DFV regelmäßig erstellte „Horizontale Vergleich“: Eine vierköpfige Familie mit einem Bruttoeinkommen von 35.000 Euro/Jahr liegt nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben um 2.000 Euro jährlich unter dem Existenzminimum, mit drei Kindern sogar um 7.000 Euro. „Solange ein Facharbeiter sich vom selbst Erwirtschafteten keine zwei Kinder mehr leisten kann, ohne in die Armut zu rutschen, hat der Staat versagt“, sagt Zeh.
Zeh warnt davor, die Erhöhung des Kinderfreibetrags erneut unter Finanzierungsvorbehalt zu stellen: „Die steuerliche Freistellung des Familien-Existenzminimums ist keine milde Gabe, sondern Vorgabe der Verfassung. Das hat das Bundesverfassungsgericht bereits 1990 in seiner Entscheidung zum steuerfreien Existenzminimum klar gestellt. Sogar die Dringlichkeit einer Haushaltssanierung – von der angesichts sprudelnder Steuereinnahmen derzeit ohnehin keine Rede sein kann – rechtfertigt laut Verfassungsgericht keine verfassungswidrige Besteuerung von Familien. Auch wenn der Staat auf Einsparungen angewiesen ist, muss er auf die gerechte Verteilung der Lasten achten“, fordert Zeh.
Dringend notwendig sind außerdem Familienentlastungen in der Sozialversicherung: „Auch in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung muss ein Kinderfreibetrag eingeführt werden, um Beitragsgerechtigkeit für Familien zu erreichen. Das gilt nicht nur für das bestehende System. Auch eine Bürgerversicherung baut auf die Erziehungsleistung der Familien und schadet sich selbst, wenn sie die Familien mit generativen und finanziellen Beiträgen doppelt belastet“, so Verbandspräsident Klaus Zeh.
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