Deutscher
Familienverband

Landesverband NRW

Unterhalt

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Grundsätzlich sind Gewerkschaftsbeiträge für den Unterhaltsverpflichteten gegenüber dem Unterhaltsberechtigten vom Einkommen vorab abzugsfähig. Dies gilt aber nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichtes Düsseldorf vom 25.04.2005 nicht mehr im Mangel- fall. Dem Unterhaltsverpflichteten ist es zuzumuten, seine monatlichen Ausgaben auf das Allernotwendigste zu beschränken.

OLG Düsseldorf, abgedruckt in NJW 2005, 1955.

 

Die gegenüber minderjährigen Kindern unterhaltspflichtige Mutter ist auch dann verpflichtet, den Mindestunterhalt des vom Vater betreuten Kindes sicherzustellen, wenn sie selbst ein minderjähriges Kind betreut und leistungsfähig ist. Aufgrund des Zusammenlebens mit ihrem ebenfalls erwerbstätigen Lebensgefährten ist ihr Selbstbehalt um 25 % zu kürzen, damit der Regelunterhalt des nicht von ihr betreuten Kindes aufgebracht werden kann. So hat das Oberlandesgericht Rostock am 06.10.2004 entschieden, abgedruckt in NJW 2005, 1004.

 

Der Unterhalt, den erwachsene Kinder für ihre im Pflegeheim untergebrachten Eltern zahlen müssen, hat Grenzen. Er hat nur nachrangiges Gewicht, die Versorgung der eigenen Kinder und die eigene Altersversorgung des unterhaltsverpflichteten erwachsenen Kindes gehen vor. Eine fast einkommenslose Frau war Miteigentümerin eines Hauses und wurde dazu verurteilt, für die Heimkosten ihrer verstorbenen Mutter ein zinsloses Darlehen aufzunehmen, das erst 3 Monate nach ihrem Tod fällig würde. Dieses Darlehen sollte grundbuchlich auf ihrem Haus gesichert werden. Das Bundesverfassungsgericht hat am 07.06.2005 entschieden, dass dies nicht rechtens war, abgedruckt in NJW 2005, 1927.

Umgangskosten

Wenn die Kindesmutter mit dem Kind umzieht und dadurch die Wohnsitze der Eltern in größerer Entfernung liegen, kann es bei beengten finanziellen Verhältnissen des umgangs- berechtigten Vaters angemessen sein, dass die Kindesmutter das Kind jeweils bei ihm auf ihre Kosten wieder abholt und dementsprechend die Kosten des Umgangs halbiert werden.

Entscheidung des Oberlandesgerichtes Dresden vom 07.02.2005 , abgedruckt in FamRZ 2005, 927.

Vermischtes

Ein Großvater hat für seine Enkel Sparbücher angelegt, dort Beträge eingezahlt, die Sparbücher verwahrt und schließlich das Geld wieder abgeholt. Die Enkel klagten auf Zahlung dieses Geldes. Der Bundesgerichtshof hat am 18.01.2005 entschieden, dass dann, wenn ein naher Angehöriger ein Sparbuch auf den Namen eines Kindes anlegt, ohne das Sparbuch aus der Hand zu geben, sei hieraus zu schließen, dass der Angehörige sich die Verfügung über das Sparguthaben bis zu seinem Tode vorbehalten will und dementsprechend die Enkel keinen Anspruch auf Auszahlung haben, abgedruckt in FamRZ 2005, 510.

 Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass Eltern für die Kosten in Anspruch genommen werden können, die durch die Abschiebung ihrer minderjährigen Kinder entstehen. Dies betraf einen Albaner, dessen 15-jährige Tochter mit gefälschtem griechischen Paß nach Deutschland gelangt war. Die Haftung der Eltern soll sich nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes, die noch nicht veröffentlicht ist, aus dem Recht ergeben, über den Aufenthalt ihrer minderjährigen Kinder zu bestimmen.

 

 

 

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